ACTA betrifft jeden

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Den Text gibt es auch als Flyer

[edit] Weshalb ACTA (sog. Anti-Piraterie-Abkommen) auch Dich betrifft

ACTA wird von 38 Staaten im Geheimen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, verhandelt. Bereits dieser Umstand ist undemokratisch und Grund genug, die sofortige Einstellung der Verhandlungen zu verlangen. Doch es kommt noch weit schlimmer: Strafen für das Anfertigen von bisher legalen Privatkopien, Überwachung und Zensur im Internet sowie Abzocke und Gängelung auf breitester Front betreffen jeden und jede. Unsere fünf Hauptkritikpunkte an ACTA sind:

  1. DRM-Umgehung
    Das Umgehen von DRM, dem Kopierschutz, soll konsequent bestraft werden. So ist es beispielsweise verboten, einen gekauften DVD-Film auf mobile Geräte zu kopieren. Ein Widerspruch zu den verschiedenen Urheberrechts-Abgaben auf Speichermedien, wie sie auch in der Schweiz Usus sind.
  2. Three-Strikes-Regelung
    Alle Internetanbieter sollen verpflichtet werden, bei Entdeckung oder Vermutung von Urheberrechtsverletzungen (z.B. Downloads von Computerspielen, Austausch von Musik etc.) Massnahmen wie die Sperrung des Internetzugangs zu ergreifen. Das, um sich vor so genannten Folgeschäden zu schützen: Die Provider sollen für die Internetnutzung ihrer Kunden haften. Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist ohne Zugang zum Internet unverhältnismässig stark eingeschränkt.
  3. Überwachung und Zensur des Internets
    Durch die Haftbarkeit der Internetanbieter wird die Installation von Überwachungsinfrastruktur und Inhaltefiltern gefördert. Die Provider werden genötigt, die Aufgaben einer Privatpolizei zu übernehmen. Im Endeffekt laufen solche Bestrebungen auf eine umfassende Überwachung des Internets hinaus. Die Privatsphäre aller Internetbenutzer würde unterminiert sowie Netzneutralität und Informationsfreiheit willkürlich eingeschränkt werden.
  4. Zoll: Durchsuchung & Beschlagnahmung
    Zollbeamte müssen auf blosse Vermutung des Rechteinhabers hin Geräte mit Datenträgern wie Mobiltelefone, Notebooks und MP3-Player durchsuchen und beschlagnahmen. Der Besitzer muss nachweisen, dass darauf gespeicherte urheberrechtlich geschützte Daten rechtmässig erworben wurden. Die Beweislast wird zu Ungunsten des Bürgers umgekehrt, der noch dazu jede einzelne Quittung z.B. eines Online-Einkaufs bei Plattformen wie Amazon oder iTunes auf ewig zu archivieren hat.
  5. Abzocke
    Das Abkommen sieht vor, dass eine einfache, nichtkommerzielle Urheberrechtsverletzung (Filesharing) die Grundlage für Geldforderungen im sechsstelligen Bereich bietet. Damit nicht genug: ACTA verpflichtet seine Unterzeichner, im Strafmass für Urheberrechtsverletzungen auch Gefängnisstrafen ausdrücklich vorzusehen. So werden Millionen von Menschen als potenzielle Verbrecher abgestempelt und mit Privatinsolvenz bedroht.

Die Piratenpartei Schweiz befürchtet, dass sich die Gesellschaft von den kulturellen Errungenschaften der Menschheitsgeschichte entfernt, sollten die Konsumenten wie in ACTA vorgesehen kriminalisiert werden. Die Piratenpartei warnt vor einer Entwicklung weg von einem offenen kulturellen Austausch hin zu geschlossenen undemokratischen Formen.

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